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Förderung und Anträge für höhenverstellbare Tische

Einen höhenverstellbaren Tisch wünschen sich viele Arbeitnehmer – aber auch Arbeitgeber haben dadurch Vorteile. Aber wie sehen die Regelungen dazu aus, welche Schritte sollte man unternehmen, um einen solchen Tisch zu bekommen.

Im folgenden Beitrag stellen wir euch Tipps, Anträge und Co. vor, wie Ihr euren Arbeitgeber von den Vorteilen überzeugen könnt.

Förderung & Anträge

Vorteile für Arbeitnehmer und -geber

Jede Entscheidung innerhalb einer Firma hat Auswirkungen auf beide Seiten, also auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Häufig widersprechen sich diese Interessen etwas, sodass die perfekte Einigung nicht immer möglich ist.

Bei Arbeitsmaterialien beispielsweise ist das der Fall. Eine gute Ausrüstung kostet in erster Linie Geld, macht die Mitarbeiter allerdings deutlich effizienter und lässt Euch in der gleichen Zeit mehr erreichen. Dies wiederum freut die Geschäftsführung, weil die gewünschten Ergebnisse erreicht werden.

Für diejenigen unter Euch, die selbst an der Spitze sitzen, gilt demnach: zufriedene Mitarbeiter arbeiten effektiver, sind seltener krank und bleiben der Firma in schwierigen Zeiten länger treu.
Das sind nur ein paar Gründe, warum ein höhenverstellbarer Schreibtisch vom Arbeitgeber gestellt werden sollte. Ein weiterer Grund könnte beispielsweise der flexible Einsatz der Mitarbeiter sein, da bei einem Personalwechsel kein Büroinventar getauscht werden muss.

Regelung der Kostenübernahme

In erster Linie ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Ausrüstung zu stellen, mit der die gefahrlose Verrichtung der Arbeit ermöglicht wird. Dazu gehört eine der Körpergröße angemessene Einrichtung des Arbeitsplatzes. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch allerdings fällt in diesen Bereich nicht mit hinein.
Sollte es also keinen dringenden Grund geben, der einen speziellen Schreibtisch nötig macht, muss ein höhenverstellbarer Schreibtisch ohne Kostenübernahme von anderer Stelle selbst bezahlt werden.

Ist aufgrund eines Schadens aus der Vergangenheit oder einer angeborenen Fehlstellung ein ärztliches Gutachten vorhanden, kann sich die Situation sehr schnell ändern. Wenn ein höhenverstellbarer Schreibtisch per Attest verordnet wurde, damit der Arbeitnehmer weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen kann, dann ist dieser Schreibtisch komplett vom Arbeitgeber zu zahlen. Eine Umlegung der Kosten auf den Arbeitnehmer, auch kleiner Teile davon, ist nicht zulässig.

In dem Sonderfall, dass Ihr von zuhause aus arbeitet oder der höhenverstellbare Schreibtisch als Teil einer Rehabilitationsmaßnahme eingesetzt wird, müsst Ihr Euch mit Eurem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Es gibt hier einen Antragsvordruck, der die Beantragung der Leistung erleichtert. Auch hier benötigt Ihr selbstverständlich ein ärztliches Gutachten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der Träger entscheidet dann, ob und in welchem Umfang Euch Leistungen gewährt werden.

Zusammengefasst bedeutet das also: ein höhenverstellbarer Schreibtisch der Rentenversicherung auf Antrag wird im besten Fall komplett bezahlt, muss aber eigenständig beantragt werden.

Vorgehensweise zur Ausstellung des Attests

Damit Euch ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit Kostenübernahme durch den Arbeitgeber zusteht, muss Euch ein Arzt dessen Notwendigkeit bescheinigen. Im Falle von gelegentlichen Beschwerden könnt Ihr damit bereits Erfolg haben und solltet das abklären lassen.

Eure erste Anlaufstelle sollte, sofern vorhanden, der Betriebsarzt sein. Dieser kennt nicht nur Eure genaue Tätigkeit, sondern ist auch mit den Kosten Eurer krankheitsbedingten Ausfallzeiten vertraut.
Er kann somit in der Regel am besten entscheiden, welche Maßnahmen zur Erhaltung Eurer Gesundheit geeignet sind.

Euer nächster Anlaufpunkt, wenn Ihr über keinen Betriebsarzt verfügt, ist der Hausarzt. Dieser stellt das Attest zwar nicht selbst aus, aber er wird Euch zu einem Spezialisten überweisen, der dazu befugt ist. Die Wartezeiten für Termine können zwar im Bereich mehrerer Monate liegen, aber dafür wird Eure Untersuchung und eventuelle Behandlung durch einen spezialisierten Fachmann vorgenommen.
Diese Fachärzte können viele Schäden sehen, die ein Betriebsarzt aufgrund seiner begrenzten Mittel nicht ausmachen kann. Eure Chancen auf eine korrekte Diagnose und finanzielle Unterstützung steigen damit beträchtlich.

Freiwillige Leistung des Arbeitgebers

Ist es Euch aufgrund guter Gesundheit nicht möglich, ein Attest vom Arzt zu bekommen, habt Ihr dennoch die Chance, Euren Arbeitgeber durch gute Argumentation zum Kauf des höhenverstellbaren Schreibtisches zu bewegen. Hierbei geht es allerdings nicht darum, einen Anspruch geltend zu machen, sondern um die Beantragung einer freiwilligen Leistung, die beiden Seiten helfen kann.

Ihr könnt unter anderem mit den folgenden Argumenten arbeiten und diese geschickt in eine Gespräch einflechten:

  • Studien zeigen, dass die Produktivität an ergonomischen Schreibtischen um circa 12 % Prozent steigt, wodurch sich die Anschaffungskosten sehr schnell durch bessere Arbeitsleistungen amortisieren
  • statistisch betrachtet leiden 70 % der Deutschen mindestens einmal jährlich an Rückenschmerzen, die sich schnell zu einer ernsthaften Rückenkrankheit entwickeln können
  • Mitarbeiter mit Schmerzen arbeiten deutlich uneffektiver, da diese Probleme dabei haben, sich zu konzentrieren
  • Ausfallzeiten durch Rückenschäden sind deutlich teurer als ein höhenverstellbarer Schreibtisch, auch bevor das Rückenleiden chronisch wird

Bedenkt hierbei, dass Ihr Euren Vorgesetzten um eine freiwillige Leistung bittet, auf deren Genehmigung Ihr keinerlei Anspruch habt. Bevor Ihr eine Auseinandersetzung mit negativen Folgen riskiert, solltet Ihr vielleicht lieber nachgeben und die Kosten für den Schreibtisch anderweitig auftreiben.

Kosten eines höhenverstellbaren Schreibtisches

Wenn Euer höhenverstellbarer Schreibtisch nicht auf Antrag oder durch den Arbeitgeber gezahlt wird, bleibt Euch noch die Möglichkeit, diesen selbst zu bezahlen. Die Kosten variieren hierbei sehr stark und hängen mit verschiedenen Faktoren zusammen.

  • In erster Linie wird der Preis dadurch bestimmt, welche zusätzlichen Funktionalitäten Ihr benötigt. Günstige Modelle mit geringer Größe und mechanischer Höhenverstellung beginnen bei etwa 100 €. Nach oben ist kaum eine Grenze gesetzt, da ein elektrisch verstellbarer Schreibtisch vom namhaften Hersteller über 1000 € Kosten kann.
  • Die Größe der Tischplatte spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der Preisgestaltung. So ist der kleine Kinderschreibtisch mit einer Platte von 80 x 80 cm deutlich günstiger als der große Schreibtisch mit den Maßen 200 x 100 cm.
  • Es gibt sehr viele Abstufungen in den Preisklassen, sodass für jeden von Euch das passende Modell dabei sein sollte. Der Komfort eines elektrisch verstellbaren Schreibtisches wird natürlich niemand anzweifeln, aber diesen Preis kann nicht jeder selbst zahlen.

Denkt allerdings daran, bevor Ihr zur günstigen Alternative greift, dass es um Eure Gesundheit geht. Diese sollte mehr Wert sein als alles Geld der Welt.

Weitere Informationen:

Anträge Rentenversicherung

Studien:


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